Hütet euch vor "Schengen"
_____________________________________________

Der Bundesrat will das Schengener Übereinkommen integral übernehmen und behauptet, dies habe für Sportschützen keine negativen Auswirkungen. Zum einen ist dies rechtlich falsch und zum andern wird verschwiegen, dass alle übrigen Waffenbesitzer praktisch entrechtet werden. Schengen stellt das traditionelle Waffenrecht in der Schweiz auf den Kopf. Wir können daher gleich das unsinnige deutsche Waffenrecht übernehmen und die Waffen abgeben.
Doch bildet euch selbst eine Meinung:

Verbot für Karabiner 31, Sturmgewehr 57 und 90: Diese Waffen zählen zu den verbotenen Waffen, ebenso die dazugehörige Munition. Für Erwerb und Besitz braucht es eine behördliche Ausnahmebewilligung, wie heute für Seriefeuerwaffen. Dies bedeutet das Aus im traditionellen Umgang mit Ordonnanzwaffen im privaten Besitz.

Bedürftnisnachweis für Waffenerwerb: Eine erlaubnispflichtige Waffe wie Pistole, Revolver, Gewehr etc. kann nur noch erwerben, wer einen "trifftigen Grund" nachweist. Man muss Schütze oder Jäger sein. Ein gut beleumdeter, freier Bürger, der eine Waffe zum Selbsschutz im eigenen Hause erwerben will, hat keinen trifftigen Grund. Das Selbstverteidigungsrecht mit einer Schusswaffe wird praktisch aufgehoben.

Bedürftnisnachweis für Waffenbesitz: Sogar für den blossen Waffenbesitz muss ein trifftiger Grund nachgewiesen werden. Hier gilt das gleiche wie für den Waffenerwerb. Vorbei ist es mit dem freien Waffenbesitz in der Schweiz.

Zahlenmässige Beschränkung von Waffenerwerb und -besitz: Der Staat wird künftig vorschreiben, wieviele und welche Waffen ein Schütze oder Jäger erwerben und besitzen darf. Bevor man wieder eine neue Waffe kaufen darf, muss zuerst eine alte verkauft werden. Aber an wen bitte ?

Abgabe der Waffe an den Staat bei Aufgabe der Jagd und des Schiesssportes: Wer nicht mehr aktiv den Schiesssport ausübt bzw. nicht mehr auf die Jagd geht, hat keinen trifftigen Grund mehr für einen Waffenbesitz. Die Waffen müssen abgegeben werden. Geschieht dies nicht freiwillig, werden die Waffen vom Staat eingezogen.

Anmeldepflicht für Waffen: Alle Waffen im privaten Besitz müssen beim Staat angemeldet und registriert werden. Jeder Jäger und Schütze muss ein Verzeichnis seiner Waffen dem Staat zur Registrierung einreichen. Sogar die Grossmutter, die im Estrich noch einen alten Karabiner oder einen Armeerevolver hat, muss diesen der Polizei melden.

Keine Ausnahmebestimmungen für die Schweiz: Die Schweiz muss diese Schengener Regeln zwingend übernehmen, denn es gibt keine Ausnahmeregelung für einzelne Staaten. Am 16. Mai 2001 hat der Zürcher Justizdirektor Markus Notter im Tagesanzeiger wörtlich ausgeführt: "Wenn ich aber unsere Kriminalitätsrate im europäischen Vergleich betrachte, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, die Effizienz der Strafverfolgungsbehörden anschaue, muss ich sagen, dass wir gut dastehen."

Deshalb brauchen wir weder Schengen noch das europäische unfreiheitliche Waffenrecht !